Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Hiervon abweichende Bedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen.

2. Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Bestellungen können wir nach unserer Wahl innerhalb von 3 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden oder in Leistung ausführen.

3. Preise

1.   Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, elten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Versandkosten und Versicherungskosten.

2.   Unsere Rechnunen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungserhalt mit 2% Skonto, 30 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt er Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8%, bei Verbrauchern 5%, über den Basiszinssatz zu berechnen; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweiss offen, ein Verzugsschaden sei in wesentlich geringerer Höhe entstanden. Der Anspruch auf Zahlung von Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe wird dadurch nicht berührt. Zahlungsverzug tritt bei verspätetem Zahlungseingang auf der Volksbank Kleverland, BLZ: 324 604 22, Konto: 91232022 oder auf der Sparkasse Kleve, BLZ: 324 500 00, Konto: 30302947 ein.

3.   Erfolgt die Lieferung vereinbarungsgemäß oder aus vom Besteller zu vertretenden Gründen später als 2 Monate nach Vertragsabschluss, so sind Preiserhöhungen zulässig, wenn sie auf Veränderungen von preisbildenden Faktoren beruhen, die unvorhersehbar nach Vertragsabschluss entstanden sind; dies gilt insbesondere für Tariferhöhungen und Materialpreissteigerungen. Die Preisserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren berechtigt sein und muss dem Besteller innerhalb angemessener Frist angezeigt werden. Beträt die Erhöhung mehr als 5% des Vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

4.   Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräfti festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4. Lieferzeit

1.   Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers vorraus.

2.   Im Falle höherer Gewalt und sonstiger inverhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände z.B. Materialbeschaffunfsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördlichen Eingriffen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw. auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten verlängert sich, wenn an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen behindert sind, die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, so werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände berufen wir un nur, wenn wir den Besteller unverzüglich benachrichtigen.

5. Versand und Gefahrübertrag

Mangels gegenteiliger Weisung bestimmen wir den Spediteur oder Frachtführer. Kosten des Versandes gehen zu Lasten des Käufers. Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, geht die Gefahr, einschließlich einer Beschlagnahme, auch bei Frankolieferung auf den Käufer über. Wird der Versand durch den Käufer verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Meldung der Versandbereitschaft, durch die Lagerung entstehende Kosten, mindestens jedoch 0,7% des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet. Weitergehende Ansprüche aus Annahmeverzug bleiben unberührt. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitsstellung über. Wird ohne unser Verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderem Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Käufer. Ihm wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 

6. Gewährleistung

1.   Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von 2 Wochen durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. Bei verspäteter Anzeige erlischt  die Gewährleistungspflicht.

2.   Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Entgelds zu verlangen (Minderung).

3.   Die Bestimmunen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7. Eigentumsvorbehalt

1.   Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, das Verbraucherkreditgestz finde Anwendung.

2.   Eine Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Besteller wird stets für uns durchgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

3.   Wird der Liefergegenstand mit anderen uns gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.

4.   Ist der Besteller Wiederverkäufer, so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Vorraussetzung gestattet, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe unseres Rechnungswertes bereits jetzt an uns abgetreten werden.

5.   Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl insoweit frei zu geben, als ihr realisierbarer Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Unsere Haftung richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Sie ist jedoch gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen, soweit eine nicht wesentliche Pflichtverletzung vorliegt, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig begangen wurde. Dies gilt bei Verbrauchergeschäften nicht, soweit Schäden am Leben, Körper oder Gesundheit entstanden sind oder zu unseren Gunsten eine Haftpflichtversicherungsdeckung besteht. In diesem Fall treten wir unseren Anspruch gegenüber der Versicherung an den Käufer ab.

9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

1.   Erfüllungsort für die Lieferung ist unsere Geschäftsadresse: Terra Fuego, Kalkarer Strasse 50, 47533 Kleve, für die Zahlung Volksbank Kleverland, BLZ: 324 604 22, Konto: 91232022 oder auf der Sparkasse Kleve, BLZ: 324 500 00, Konto: 30302947.

2.   Juristischer Erfüllungsort ist unser Gerichtsstand.

3.   Ist der Besteller als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, dann ist Gerichtsstand 47533 Kleve. Das gleiche gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Besteller nach Vertragabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind jedoch berechtigt auch am Sitz des Käufers Klage zu erheben.

4.   Anwendbar ist ein ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des einheitlichen UN-Kaufrechts.